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Versicherungshinweise

Leitfaden bei Feuerschäden

  1. Unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten, Tagebuch-Nummer und Anzeigebestätigung aushändigen lassen, der Schadenanzeige beifügen.
  2. Feuerschäden sind sofort dem Landesverband zu melden, da gegebenenfalls eine Besichtigung durch einen Sachverständigen der Versicherung edorderlich ist.
  3. Schadenanzeige (beim Vereinsvorstand und unter www.gartenbund.de im Internet erhältlich) vollständig ausfüllen und über den Verein beim Landesverband einreichen – besonders beachten:
    Name, Verein, Schadensdatum
    Punkt 5 Wodurch entstand der Schaden und wie war sein Verlauf? Bitte ausführlich beantworten und beschreiben, wie es zu dem Schaden gekommen ist und was alles betroffen ist.
    Punkt 11 komplett Welchen Neubauwert hat das Gartenhaus und welchen Neuwert hat der Inhalt?
    Punkt 18 Welche Sachen wurden vom Schaden betroffen? Aufstellung des vom Brand betroffenen Inventars (Mobiliar, Werkzeug) mit Angabe der jeweiligen Schadenshöhe beifügen.
    Unterschriften vom Geschädigten (Rückseite des Formulars) und von einem Vertreter des Vereins-Vorstands (Vorderseite des Formulars)
  4. Bei Feuer-Schaden Fotos von den beschädigten Gegenständen (Dach, Fenster, abgebrannte Laube – unbedingt auch Gesamtansicht der Laube von mind. 2 Seiten) aufnehmen und der Schadensmeldung beilegen.
  5. Zur Abräumung des Feuer-Schutts über eine Firma müssen 3 Angebote eingeholt und über den Landesverband an die Versicherung eingereicht werden. Die Versicherung entscheidet, welches der 3 Angebote in Auftrag gegeben wird und erst dann darf der Auftrag zur Abräumung erteilt werden.
    Zur Abräumung in Eigenarbeit kann nach Rücksprache mit dem Landesverband (und nach Rücksprache des LV mit der Versicherung) der Container bestellt oder Big-Packs im Dachdeckereinkaufbesorgt werden und die Abräumung beginnen. Achtung! Brandschutt ist zum großen Teil Sondermüll und bedarf einer Transportgenehmigung, die man kostenlos bei Alba bekommt. Zur Abrechnung über die Versicherung müssen die angefallenen Stunden mit Nachweis der in dieser Zeit ausgeführten Arbeiten und der beteiligten Personen aufgelistet werden.
  6. Sämtliche Rechnungen und Belege im Zusammenhang mit Abriss, Wiederaufbau der Laube, Reparatur bei Teilschaden, Neuanschaffung des Inhalts müssen gesammelt und sortiert nach Entsorgung, Wiederaufbau/Reparatur Gebäude sowie Neuanschaffung/ Reparatur Inhalt über den Landesverband an die Versicherung eingereicht werden.
  7. Sämtliche Belege immer im Original einreichen. Nach Kopien oder Angeboten kann die Versicherung nicht regulieren.
  8. Jeglicher Schriftverkehr und alle Belege immer über den Vorstand an den Landesverband einreichen, da es sonst zu Verzögerungen im Ablauf kommt.
  9. Bitte immer auf allen Unterlagen deutlich vermerken:
    Name des Geschädigten,
    Name des Vereins,

    sobald eine Schaden-Nummer vorhanden ist, die BS-Nummer immer mit angeben.

Auf unserer Internetseite in der Rubrik „Versicherung” können Formulare zur Schadensmeldung
ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dort gibt es auch einen Inhaltsrechner zur Überprüfung der
Inhaltsversicherungssumme.

Leitfaden im Schadenfall

ED, Sturm, Unfall

  1. Unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten, Tagebuch-Nummer der polizeilichen Anzeige notieren und Anzeigebestätigung aushändigen lassen.
  2. Feuerschäden sind sofort dem Landesverband zu melden, da gegebenenfalls eine Besichtigung durch einen Sachverständigen der Versicherung erforderlich ist.
  3. Schadenanzeige (beim Vereinsvorstand und im Internet unter www.gartenfreunde-braunschweig.de erhältlich) vollständig ausfüllen und über den Verein beim Landesverband einreichen – besonders beachten:
    Bei Sach-Schäden
    Name, Verein, Schadensdatum
    Punkt 5 Wodurch entstand der Schaden und wie war sein Verlauf? Bitte ausführlich beantworten und beschreiben, wie es zu dem Schaden gekommen ist und was alles betroffen ist.
    Punkt 11 komplett Welchen Neubauwert hat das Gartenhaus und welchen Neuwert hat der Inhalt?
    Punkt 18 Welche Sachen wurden vom Schaden betroffen? Auflisten, Schadenshöhe angeben und Belege beifügen (Rechnungen z. B. über Neuanschaffung, Material, Reparatur, Stunden in Eigenleistung etc.).
    Unterschriften
    – vom Geschädigten (Rückseite des Formulars)
    – und von einem Vertreter des Vereins-Vorstand (Vorderseite des Formulars)
    Bei Unfall-Schäden
    Name, Verein, Schadensdatum
    Punkt 4.2 Wie hat sich der Unfall ereignet? Bitte ausführlich beantworten und
    beschreiben, wie es zu dem Unfall gekommen ist und was alles betroffen ist.
    Ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit beifügen (,,Gelber Schein” vom Arzt ausfüllen lassen (ist verpflichtet, dies kostenlos auszustellen!), Bescheinigung
    über stationären Aufenthalt etc.).
    Auch Rentner, Hausfrauen und Arbeitslose müssen eine solche Bescheinigung einreichen, sofern Arbeitsunfähigkeit bestehen würde. Sonst kann das Tagegeld nicht berechnet werden.
    Unterschriften
    – vom Geschädigten (Rückseite des Formulars)
    – und von einem Vertreter des Vereins-Vorstands (Vorderseite des Formulars)
  4. Bei Sturm- und Feuer-Schaden Fotos von den beschädigten Gegenständen (Dach, Fenster, abgebrannte Laube) aufnehmen und der Schadensmeldung beilegen.
  5. Bei Feuer-Schaden zur Abräumung des Feuer-Schutts müssen 3 Angebote eingeholt und über den Landesverband an die Versicherung eingereicht werden. Die Versicherung
    entscheidet
    , welches der 3 Angebote in Auftrag gegeben wird und erst dann darf der Auftrag zur Abräumung erteilt bzw. der Container bestellt werden.
  6. Sämtliche Belege immer im Original einreichen. Nach Kopien oder Angeboten kann die
    Versicherung nicht regulieren.
  7. Jeglicher Schriftverkehr und alle Belege immer an den Landesverband einreichen, da es sonst zu Verzögerungen im Ablauf kommt.
  8. Bitte immer auf allen Unterlagen deutlich vermerken:
    Name des Geschädigten,
    Name des Vereins,

    sobald eine Schaden-Nummer vorhanden ist, die BS-Nummer immer mit angeben.

Auf unserer Internetseite in der Rubrik „Versicherung” können Formulare zur Schadensmeldung ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dort gibt es auch einen Inhaltsrechner zur Überprüfung der Inhaltsversicherungssumme.