Nr. 081: Diebstähle und Diebstahlschutz
Die englische Militärregierung ordnet Wachen zum Gartenschutz an. Die Braunschweiger Polizei darf dabei unterstützen. Alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde sollen ihren Besuch an den Eingangspforten abholen – fremde Personen dürfen die „eingefriedigte“ (sic) Kolonie nicht betreten.
Im Protokollbuch steht, warum es Tag- und Nachtwachen im Kleingartenverein geben muss: „Gartenfreunde Sonntag [Nr. 67] u. Siedentopf [Nr. 6] schilderten Diebstähle, die in letzter Zeit in der Kolonie vor sich gingen mit dem Bemerken, es seien keine Ausländer, eher noch Gartenfreunde selber.“ (24.02.1946, PB I, S. 39–40, hier S. 39) Und tatsächlich werden vereinsinterne Fälle erörtert und Personen klar benannt – ich tradiere sie hier allerdings nicht: „Vom Gartenfrd. [Nachname] wird der Diebstahl in seinem Garten geschildert und dem beschuldigten Gartenfrd. [Nachname] Gelegenheit gegeben, die angeschuldigten Behauptungen richtig zu stellen. Die Angelegenheit führte zu weit und 2. Vorsitzende, Herr Bänsch [Nr. 83], bat, die Angelegenheit im engeren Vorstand zu behandeln.“ (24.02.1946, PB I, S. 39–40, hier S. 39 f.)
„Gartenschutz“ – Wachen an den Eingangspforten
Die zweite Vereinsversammlung nach der „Wiederneugründung“ ist auf den 5. Juni 1946 datiert und dauert nur eine Dreiviertelstunde. Es geht ausschließlich um die Themen „Wachen“ und „Versicherungen“, womöglich um den Eintrag ins Vereinsregister: „7:45 [Uhr] eröffnet Gartenfrd. Gramann die Versammlung über den Gartenschutz, der von der englischen Militär-Reg. mit Unterstützung der deutschen Polizei angeordnet ist, es folgen aus den Worten des I. Vorsitzenden eine Schilderung über die gedachte Einteilung der Wachen, 4 gelbe Ausweiskarten stehen dem Verein zur Verfügung, 6 Gartenfreunde werden aber für die Wache gestellt, Gartenfrd. Rickmann [Nr. 17] wird von der Wache befreit, um die Besorgung der Ausweiskarten zu regeln.“ (05.06.1946, PB I, S. 41)
Gartenbesucherinnen und Gartenbesucher bitte an der Eingangspforte abholen
„Eine Vorlesung über die Anordnung, daß fremde Personen eingefriedigte [sic] Umzäunung nicht betreten dürfen, beendet der I. Vorsitzende die Vorlesung und bittet alle Gartenfrd., die Besuch in den Gärten empfangen, möglichst an den Eingangspforten zu erwarten.“ (05.06.1946, PB I, S. 41) Dieses Thema beschäftigt die Kleingärtnernden auch noch zwei Jahre später: „Gartenfrd. Peters gibt eine Schilderung[,] daß fremde Besucher im Gartengelände nichts zu suchen und keiner soll reingelassen werden, falls fremde Besucher Schlüssel haben, den Schlüssel abnehmen oder der Polizei übergeben.“ (11.01.1948, PB I, S. 52–54, hier S. 53)
Und was ist mit dem Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Feuer?!
In den Jahren zuvor war jeweils die Diebstahlversicherung und die Feuerversicherung bei Vereinsversammlungen besprochen worden. Darum geht es also auch in der zweiten Vereinsversammlung nach der „Wiederneugründung“ im Juni 1946: „Als zweite Vorlesung folgt der Versicherungsschutz. Der Vorstand bittet die Mitglieder, den Schutz der Versicherung wieder in Anspruch zu nehmen und den Verein anzumelden.“ (05.06.1946, PB I, S. 41) – Beim letzten Punkt („Verein anmelden“) könnte allerdings gemeint sein, dass Vereinsmitglieder den Vorstand bitten, den Verein ins amtliche Vereinsregister einzutragen. (Dies erfolgt am 21. November 1949.)
Quellen:
Protokollbuch I (1935–1962): Schrebergartenverein Mutterkamp 1935–1962. Handschriftliches Manuskript / Transkription. Archiv KGV Mutterkamp, 192 Seiten. (PB I)