Nr. 077: Antwort auf Briefbogen mit geschwärztem Briefkopf
Im März 1946: Vereinswiederzulassung und Neueintragung – Bedingung: Leitende Mitglieder dürfen keine NSDAP-Amtsträger gewesen sein. – Im Herbst zum Schutz der Ernte: Wachen
Am 6. März 1946 beantragt der Vorstand bei der Stadtverwaltung, dass der KGV Mutterkamp wiederzugelassen wird. Der „Chef der Polizei. Stadtpolizei Braunschweig“, Heinrich Klages, ist dafür der passende Ansprechpartner. Mit Unterschrift in grüner Tinte geht am 26. März 1946 das Antwortschreiben an „Herrn Heinrich Gramann, Braunschweig-Gliesmarode BerlinerStr. 107“ (Genehmigung Vereinswiederzulassung, 1946). Das Schreiben findet sich nahezu identisch im Stadtarchiv Braunschweig (Vorlage Genehmigung Vereinswiederzulassung, 1946). Im Antwortschreiben an Gfr. Gramann, das der KGV Mutterkamp archiviert, ist der Titel „Polizeipräsident“ auf dem Briefkopf geschwärzt, schimmert jedoch (noch) durch. Auf der Durchschrift, die das Stadtarchiv aufbewahrt, fehlt der Briefkopf, hier steht links oben nur „Chef der Polizei. Stadtpolizei Braunschweig“. Klages amtiert eben nicht mehr als „Polizeipräsident“, doch nach außen hin, für die externe Kommunikation, will man wohl in Zeiten von Papiermangel noch auf möglichst offiziell aussehendes Briefpapier zurückgreifen.
„… im Rahmen der geltenden Bestimmungen, der deutschen Gesetze und der Verordnungen der Militärregierung …“
Bei Erfüllung von sieben Bedingungen ist die Wiederzulassung des KGV Mutterkamp genehmigt. Das vorgedruckte Antwortschreiben listet wie folgt auf: „a) In dem zu bildenden Verein dürfen keinerlei politische, weltanschauliche oder militärische Ideen verbreitet oder eine Betätigung solcher Art vorgenommen werden b) Der Verein muß frei von nationalsozialistischem Einfluß sein. c) Die leitenden Mitglieder dürfen keine Angehörigen der NSDAP und sollen keine Amtsträger in der Partei und ihrer Organisationen gewesen sein. d) Der Vereinsvorstand ist dem Chef der Polizei für die politische Zuverlässigkeit aller anderen Vereinsmitglieder verantwortlich. e) Das Vereinsvermögen muß vorschriftsmäßig verwaltet werden. f) Der Verein steht unter der Aufsicht des Chefs der Polizei. g) Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Militärregierung kann der Verein aufgelöst werden.“ (Genehmigung Vereinswiederzulassung, 1946)
Tag- und Nachtwache und ständige Gartenwache – „doch recht unbeliebt“
Die britische Militärregierung taucht im Protokollbuch des Gartenvereins (tatsächlich) auf: „Vom Gartenfrd. Gramann wurde eine Beschwerde an die Mil.-Reg. vorgelesen über das Schießen von englischen Soldaten über dem Gelände des Mutterkamps[,] aus dem die Gefährdung der Gartenfreunde hervorging.“ (01.06.1947, PB I, S. 45–46, hier S. 45)
Von der Polizei lassen sich die Kleingärtnernden unterstützen – bei der Nachtwache in der Kolonie. In diesem Sinne halten die Chroniken 1985 ff. fest: Zur Erntezeit 1946 mußten, um die Erträge des Gartens zu schützen, Tag- und Nachtwachen eingerichtet werden, diese wurden bis zur Währungsreform [am 21. Juni 1948] beibehalten. Vier Gartenfreunde jeweils haben den Dienst im Juni 1947 zu übernehmen und acht Personen im Juli. „Dem Gartenfrd. u. Freundinnen wird es zur Pflicht gemacht[,] sich restlos an der Wache zu beteiligen, Ausnahmen werden nicht gemacht. Der Wachdienst gilt zugleich als Pflichtdienst.“ (01.06.1947, PB I, S. 45–46, hier S. 45)
Quellen:
- Chef der Polizei / Stadtpolizei Braunschweig (26.03.1946): „: Wiederzulassung des Kleingärtnervereins ,Mutterkamp‘. Bezug: Ihr Schreiben vom 6.3.46“. Typoskript. 1 Seite. Archiv KGV Mutterkamp. (Genehmigung Vereinswiederzulassung, 1946)
- Chef der Polizei / Stadtpolizei Braunschweig (25.03.1946): „: Wiederzulassung des Kleingärtnervereins ,Mutterkamp‘. Bezug: Ihr Schreiben vom 6.3.46.“ Vorlage. Typoskript. 1 Seite. Stadtarchiv Braunschweig. (Vorlage Genehmigung Vereinswiederzulassung, 1946)
- Protokollbuch I (1935–1962): Schrebergartenverein Mutterkamp 1935–1962. Handschriftliches Manuskript / Transkription. Archiv KGV Mutterkamp, 192 Seiten. (PB I)