Nr. 035: „Anstrich: farbig, jedoch kein Orange, Violett und andere süßliche Farben“
Die Stadtverwaltung hat genaue Vorstellungen von ihrer Musterkolonie. Besonderheiten gelten für die Gärten an der Eisenbahn: Die Lauben dort sollen ein Pultdach haben und kein Satteldach.
Die Richtlinien von 1935 lauten weiter: „Dächer: teerfreie Pappdächer.“ Die Stadtverwaltung in der NS-Zeit hat genaue Vorstellungen, wie die Gartenhäuschen auf dem Mutterkamp angestrichen zu sein haben: „farbig, jedoch kein Orange, Violett und andere süßliche Farben.“ (Richtlinien 1935, S. 2) Für die Gärten längs der Eisenbahnstrecke ist von einer Besonderheit zu berichten. Die Lauben von Nr. 1, 26, 27, 49, 50, 70, 71, 89, 90, 103, 104, 117 sollen von der Bauform her „Typ 1“ entsprechen, ein Pultdach haben, dessen Neigung höchstens 1:10 beträgt, und die Vorlaube „nach Osten (Kreuzteich) blickend“. (Warum eigentlich? Vgl. Blogbeitrag zur (geänderten) Ausrichtung des Kolonialdenkmals am „Stadtparkdurchbruch“?!) Im Gegensatz dazu sollen alle übrigen Lauben „Typ 2“ entsprechen, ein 1:15 geneigtes Satteldach haben, „Richtung der Laube: First von Nord nach Süd, Vorlaube nach Süden blickend.“ (Richtlinien 1935, S. 2)
Probleme im Verein – darf der Gartenvereinsvorstand Kündigungen aussprechen? Oder ausschließlich der „Landesgruppenführer“?
Die Stadt Braunschweig verpachtet an die Landesgruppe Braunschweig – eigentlich „Bezirksgruppe Braunschweig“ im „Landesbund Niedersachsen“ im „Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands e. V.“ – als Hauptpächter. Hat der Gartenverein demzufolge kein Kündigungsrecht, sondern ist auf das Handeln des Generalpächters angewiesen und von diesem abhängig? So geht es aus dem Protokoll vom 11. September 1935 hervor: „Der Vereinsführer, G.-F. [Gartenfreund] Peters, berichtet über die Kündigung zweier Gärten und über seine Vollmachten als Vereinsführer: Der Inhaber von Vollmachten ist nur der Landesgruppenführer als eigentl. Pächter.“ (11.09.1935, PB I, S. 7–8, hier S. 8) Wäre zu fragen: Wie ist das heute?
Zum Vergleich: heutige „Richtlinien“ zur Verpachtung
Die Stadt Braunschweig verpachtet dem „Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V.“ als „Generalpächter“ städtische Flächen zur ausschließlich gärtnerischen Nutzung mit dem Recht, diese an Kleingartenvereine unterzuverpachten, die die Flächen wiederum an Kleingärtnernde weiterunterverpachten dürfen. Ungefähr „7.800 bewirtschaftete Gärten“ „sind als Dauer-Kleingartenanlagen mit der Öffnung der Anlage durch die Anlegung öffentlicher Wege und der Schaffung von Sitzplätzen jedem Bürger [und jeder Bürgerin] zugänglich.“ (Stadt Braunschweig 2023c) Die meisten der im Braunschweiger Landesverband organisierten Vereine, nämlich 67, befinden sich auf städtischem Grund und Boden. Die restlichen Vereine haben gemischte Eigentumsverhältnisse (20) bzw. sind in privater Hand (14). Dem Land Niedersachsen gehört ein Verein und zwei Vereine gehören der Kirche. Von diesen 104 aufgeführten Kleingartenvereinen in Braunschweig „sind 48 Kleingartenanlagen durch Bebauungspläne (§ 35) abgesichert.“ (Stadt Braunschweig 2023c) Ist der KGV Mutterkamp denn nach § 35 abgesichert? Laut dem Braunschweiger Landesverband existieren (aber) (nur noch) 101 Kleingärtnervereine (Landesverband Braunschweig 2023)?
Quellen:
- Städtisches Hochbauamt Braunschweig (März 1935): „Richtlinien für die Einrichtung der Kleingärten im Mutterkamp“. 2 Seiten. Archiv KGV Mutterkamp. (Richtlinien 1935)
- Protokollbuch I (1935–1962): Schrebergartenverein Mutterkamp 1935–1962. Handschriftliches Manuskript / Transkription. Archiv KGV Mutterkamp, 192 Seiten. (PB I)
- Stadt Braunschweig (2023c): Kleingärten in Braunschweig. Das Kleingartenwesen in Braunschweig. Online: https://www.braunschweig.de/leben/im_gruenen/kleingaerten/index.php [11.10.2023]
- Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V. (2023): Zahlen und Fakten. Online: https://www.gartenfreunde-braunschweig.de/ueber-uns/zahlen-und-fakten [24.11.2023]